Die gewählten Vertreter der Pfarrgemeinderäte aus den Pfarreien des Seelsorgebereiches Main-Aurach haben sich am 29.06.2022 in Stegaurach zur konstituierenden Sitzung getroffen.
Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem SSB-Rat an:
Weitere beratende Mitglieder sind:
alle anderen pastoralen MitarbeiterInnen und weitere Delegierte aus den Pfarreien sowie ein Vertreter des Verwaltungsausschusses und der Erwachsenenbildung
Gewählt wurden:
Aufgaben (Auszug aus der Satzung der Laienräte §27)
(1) Der Seelsorgebereichsrat berät oder beschließt in allen Fragen, die den Seelsorgebereich als Ganzes oder die Zuständigkeit mehrerer Pfarrgemeinderäte gleichzeitig betreffen.
(2) Der Seelsorgebereichsrat fördert das Apostolat der Laien und die Zusammenarbeit der verschiedenen kirchlichen Akteure. Er unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und Verbände.
(3) Der Seelsorgebereichsrat beschließt für seine Arbeit Schwerpunkte, die sich an den Grundvollzügen von Kirche – Liturgia, Martyria, Diakonia und Koinonia –orientieren.
(4) Der Seelsorgebereichsrat erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Pastoralteam das Pastoralkonzept des Seelsorgebereichs und entwickelt dieses regelmäßig fort.